Im Vordergrund Grashalme im Garten der Mühlehalde, im Hintergrund ein Blick auf die Gehwege.

Für aktive Lebensgestaltung im Alltag – auch bei Blindheit und Sehbehinderung

Die Stiftung Mühlehalde ist 1979 entstanden, um Wohnraum für blinde und sehbehinderte Menschen zu errichten. Das damals errichtete Wohnheim hat sich inzwischen zum Wohn- und Pflegezentrum für blinde und sehende betagte Menschen weiter entwickelt. Als Fachzentrum bei Blindheit und Sehbehinderung betreut die Stiftung auch Betroffene nach akutem Sehverlust bei der Rückkehr in einen selbständigen Alltag.

Gemeinnützig, politisch und konfessionell neutral

Bis in die Siebzigerjahre bestanden in Zürich das «Wohnheim Dankesberg» der Gesellschaft Blindenheim und der «Blinden-Leuchtturm», betrieben von der gleichnamigen Genossenschaft. Als diese Gebäude baufällig wurden, schlossen sich beide Organisationen zur Stiftung Mühlehalde zusammen. Die Stiftung ist gemeinnützig sowie politisch und konfessionell neutral. Auf dem Areal des Wohnheims Dankesberg entstand das heutige Wohn- und Pflegezentrum. 1985 zogen die ersten Bewohnerinnen und Bewohner ein.

Inklusion bringt Lebensqualität

Aus dem Stiftungszweck, Wohnraum für Blinde zu schaffen, hat sich eine umfassendere Aufgabe entwickelt: betagten, blinden und sehbehinderten Menschen ein wohnliches Umfeld zu schaffen und ihnen zu höherer Lebensqualität zu verhelfen. Das von der Stiftung betriebene Fachzentrum bei Blindheit und Sehbehinderung begleitet ausserdem Personen nach akutem Sehverlust auf dem anspruchsvollen Weg zurück in einen möglichst selbständigen Alltag.

Gemeinnützigkeit und Transparenz

Die Stiftung Mühlehalde betreibt ihr Wohn- und Pflegezentrum nach den gesetzlichen Vorschriften. Es ist vom Kanton Zürich als Alters- und Pflegeheim anerkannt. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Vorgaben von Swiss GAAP FER.

Jahresbericht 2022

Barrierefreie Jahresrechnung 2022

 

Jahresberichte und -rechnungen früherer Jahre stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Spendenfinanzierte blindenspezifische Leistungen

Das Wohn- und Pflegezentrum Mühlehalde hat Leistungsverträge mit der öffentlichen Hand. Es finanziert seinen Aufwand aus Kostenbeiträgen des Kantons, der Wohngemeinden, der Invalidenversicherung und der Krankenkassen sowie aus Beiträgen der betreuten Personen.

Viele der spezifischen Leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen sind jedoch durch die Betriebserträge nicht abgedeckt. Für den kostendeckenden Betrieb ist die Stiftung Mühlehalde deshalb auf Spenden angewiesen!

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