
Pensionstaxe
Die Pensionstaxe ist vergleichbar mit dem Zimmerpreis in einem Hotel. Darin inbegriffen sind Vollpension, Mineralwasser und der Wäscheservice.
Pensionstaxe pro Tag: Einzelzimmer Dusche/WC CHF 159.–
Für befristete Gast-/Ferienaufenthalte und für die Akut- und Übergangspflege (AÜP) gilt ebenfalls die Taxe von CHF 159.–.
Betreuungstaxe
Die Betreuungstaxe umfasst sämtliche nicht KVG-pflichtigen Leistungen, also die Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, körperlichen Einschränkungen (zum Beispiel Geh- oder Sehbehinderung), Invalidität, Unfall oder Krankheit nötig sind, 24 Std Sicherheits-Bereitschaft, sowie die Angebote zur Alltagsgestaltung und Aktivierung.
Betreuungstaxe pro Tag
Bei Daueraufenthalt: CHF 60.–
Bei Akut- und Übergangspflege (AüP) CHF 60.-
Für befristete Gast- und Ferienaufenthalte: CHF 20.–
Pflegetaxe
Die Pflegetaxe legt die Kosten der KVG-pflichtigen Pflege- und Nebenleistungen fest. Ihre Höhe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, beschrieben in der BESA-Pflegestufenskala von 1 bis 12. Den Hauptanteil dieser Kosten tragen bei höherer Pflegebedürftigkeit die Krankenversicherung und die öffentliche Hand.
Selbstbehalt pro Tag (maximal) CHF 23.–
Selbstbehalt Akut- und Übergangspflege (AÜP) CHF 0.–
Die Taxordnung – Basis der transparenten Abrechnung
Taxordnung 2023, gültig ab dem 1.1.2023
Die vollständige Taxordnung enthält neben den Grundtaxen auch die Preisliste für Zusatzleistungen.
Finanzielle Entlastung durch Zusatzleistungen zur AHV/IV
Personen, die Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente haben, jedoch nicht ausreichende finanzielle Mittel (Einkommen und Vermögen) zur Finanzierung des Heimaufenthalts, erhalten Zusatzleistungen. Wir beraten Sie gern.
Antrag für die subsidiäre Kostengutsprache für Aufenthalt in Alters-/Pflegeheim Kanton Zürich.