Taxordnung Stiftung Mühlehalde

(Gültig ab 1. März 2012)

Die Stiftung Mühlehalde bietet mit dem Wohnheim Mühlehalde eine Kombination von Pflege- und Behindertenheim für Menschen mit einer Sehbehinderung.

Das Angebot Tagesbeschäftigung Eile mit Weile steht externen oder internen, sowohl jungen wie auch älteren Personen zu Verfügung. Für externe Personen ist es kostenpflichtig.

Das Mobile-Begleitetes Wohnen am Standort Örlikon ist eine Wohnschule und bietet Personen im IV-Alter Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit.

Bei Personen, für die ausserkantonale IV-Stellen zuständig sind, ist die Tagestaxe von den jeweiligen Bestimmungen des Wohnsitzkantons abhängig.

Grundsätze für die Preisberechnung

  1. Die Preise sind – wenn nicht anders angegeben – Tagesansätze.
  2. Die Taxen bemessen sich nach den Betriebskosten. Ein Gewinn wird nicht erwirtschaftet.
  3. Eine Taxerhöhung wird vom Stiftungsrat beschlossen und unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist bekannt gemacht.
  4. Die Kosten für Pflege werden gemäss Pflegegesetz in der monatlichen Rechnung ausgewiesen (Anteile Bewohner/in, Krankenkassen, öffentliche Hand). Allfällige Pflegekosten werden auch für Personen mit IV-Rente abgerechnet. Die Eigenleistungen übersteigen Fr. 21.60 / Tag nicht.
  5. Sehbehinderungsbedingte Therapie und Rehabilitation sind
    1. für Personen im AHV-Alter Pflegeleistungen und
    2. für Personen im IV-Alter Betreuungsleistungen

Anhänge 1 – 5: detaillierte Taxordnungen/Angebot ab 1.3.2012

Die vorliegende Taxordnung ersetzt die bisherige vom 1.1.2011.

Taxen

Daueraufenthalt im Wohnheim Mühlehalde

Für Personen mit einer Sehschädigung im IV- oder AHV-Alter (Pflegeheim oder Behindertenheim mit Pflegeangebot)

Tagestaxe Unterkunft und Verpflegung Fr. 135.--
Allgemeine Betreuung Wohnheim/Beschäftigung Fr. 27.--
Sehbehinderungs-spezifische Betreuung Fr. 43.--
Pflegekosten-Eigenanteil (gerontagogische PflegeMühlehalde) Fr. 21.60

Gastaufenthalt und Akut- oder Übergangspflege

Gastaufenthalt (Unterkunft, Verpflegung und Betreuung) Fr. 220.--
Pflegekosten-Eigenanteil bei Gastaufenthalt Fr. 21.60
Akut- / Übergangspflege (Unterkunft, Verpflegung, Betreuung) Fr. 220.--
Pflege bei Akut- /Übergangspflege für Bewohner/in   -.--

Intensiv-Rehabilitation im Wohnheim Mühlehalde und/oder Mobile

Intensiv-Rehabilitation Fr. 300.--

Befähigungsaufenthalt Mobile

Begleitung in die Selbständigkeit

Wohnen und Befähigungsleistungen, ohne Essen Fr. 95.--

Tageszentrum Eile mit Weile, Beschäftigung, im Wohnheim Mühlehalde

Beschäftigung in Verbindung mit Rehabilitation

Ganztags, mit Mittagessen Fr. 120.--
Halbtags, mit / ohne Mittagessen Fr. 70.-/50.-
Einzelstunden Rehabilitation (40 min.) Fr. 95.--

Genehmigt durch den Stiftungsrat am 24.11.2011

Anhang 1:
Wohnheim

Unterkunft und Verpflegung

Die Tagestaxe beträgt Fr. 135.—und enthält folgende Leistungen:

  • Unterkunft in sehbehinderungsfreundlich ausgestattetem Haus mit Garten
  • Unterkunft im Einer-, evtl. Zweierzimmer*1, ausgestattet mit Bett, Bettinhalt, (Einbau-) Schrank, Nachttisch, Kühlschrank, Effektenschrank im Untergeschoss
  • Sehbehinderungsfreundliche, rollstuhlgängige Nasszelle (Dusche / WC / Lavabo) mit Duschvorhang
  • Tagesvorhänge und Mückenschutzrollos an den Fenstern
  • Portokosten für Post-Umleitungen
  • Vollpension inkl. Mineralwasser, Tee oder Kaffee bei den Mahlzeiten
  • Bett- und Frottierwäsche, das Besorgen dieser Wäsche
  • Besorgen der privaten Leibwäsche
  • Besorgen des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen Reinigung
  • Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser

Nicht eingeschlossen sind persönliche Auslagen (vgl. Punkt 5).

Betreuungstaxen

Betreuungsleistungen sind Angebote, die nicht wegen Krankheit oder deren Folgen notwendig sind, sondern der Geselligkeit, der Alltagsgestaltung oder dem persönlichen Wohlbefinden dienen.

Die Stiftung Mühlehalde unterscheidet Betreuungsleistungen, die in Zusammenhang mit der Sehbehinderung stehen (z.B. Radio 100, sehbehinderungsfreundliche Gestaltung der Abläufe in der Reinigung, im Speisesaal u.ä.) und allgemeinen Betreuungsleistungen, die auch sehenden Personen geboten würden (z.B. Konzerte, Jahreszeitfeste Ausflüge u.ä.)

Betreuungsleistungen werden gemäss Pflegegesetz den Leistungsempfängern belastet.

Pflegetaxen

Die Pflegekosten werden von drei Zahlstellen getragen:

  1. von den Krankenversicheren (Krankenkassen)
  2. von den Bewohnerinnen und Bewohnern (Selbstkostenbeitrag)
  3. von der öffentlichen Hand

Die Höhe der Pflegetaxen wird auf der Basis der BESA-Einstufung (Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem) individuell ermittelt. Dafür gelten folgende Grundsätze:

  • Das BESA-System dient zur Ermittlung der Pflege- und Rehabilitationsleistungen. Die Einstufung erfolgt erstmals innert zwei Monaten nach Eintritt, danach zweimal jährlich.
  • Vorübergehender zusätzlicher Aufwand (z.B. infolge Grippe, vorübergehender Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis ca. zwei Wochen oder vergleichbare Situationen) bleibt in der Regel unberücksichtigt, d.h., er führt nicht zu einer neuen Einstufung.
  • Eine neue Einstufung wegen voraussichtlich bleibender Veränderung oder zur Abgeltung intensiver vorübergehender Mehrleistung erfolgt mit sofortiger Wirkung.
  • Die Stiftung Mühlehalde rechnet gemäss dem System des „Tiers garant“ ab. D.h. sie stellt in der Monatsrechnung den Bewohnerinnen und Bewohnern den Anteil der Krankenkasse gemäss der individuellen BESA-
    Einstufung in Rechnung. Die Bewohnerinnen und Bewohner fordern diesen Anteil von ihrer jeweiligen Krankenversicherung zurück.
  • Kosten für Pflegematerial werden gemäss der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) (Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29.9.1995) ebenfalls den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt und von den Krankenkassen zurückerstattet.

Die Stiftung Mühlehalde stellt den Bewohnerinnen und Bewohnern den Pflegekosten-Eigenanteil von Fr. 21.60/Tag gemäss Pflegegesetz des Kantons Zürich in Rechnung.

Der Anteil, den die öffentliche Hand entrichtet, wird von der Stiftung Mühlehalde den Wohnsitzgemeinden direkt in Rechnung gestellt: er ist in der individuellen Monatsrechnung ersichtlich.

In den Pflegekosten nicht eingeschlossen sind folgende (persönliche) Leistungen:

  • Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial
  • Miete für Krankenmobilien
  • Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte

Hilflosenentschädigung

Mit Inkrafttreten der Taxordnung vom 1.1.2011 wird keine Hilflosenentschädigung mehr in Rechnung gestellt. Ein Antrag auf Hilflosenentschädigung kann individuell von den Bewohnerinnen und Bewohnern bei der SVA Zürich gestellt werden.

Persönliche Auslagen

Konsumation in der Cafeteria gemäss separater Preisliste
Getränke, süsse Mineralwasser    
Flicken der persönlichen Wäsche, pro ¼ h Fr. 7.50
Coiffeur und Pédicure gemäss Absprache
Miete Rollstuhl   gratis
Miete Gehhilfen mtl. Fr. 30.--
Miete Telealarm mtl Fr. 30.--
Schlussreinigung pro Zimmer Fr. 250.–
Weitere Aufwendungen Hauswirtschaft nach Aufwand
Hilfsmittel gemäss Preisliste SZB
Gebühr für Kabelanschluss TV/Radio, mtl Fr. 23.20
Abonnement für Telefon/Internet, mtl Fr. 25.–
Gesprächsgebühren Telefonie/Interne nach Aufwand
Eintrag ins Telefonbuch, jährlich Fr. 16.40
Konzessionsgebühren für TV/Radio Rechnungsstellung durch Fa. Billag

Die Preise und Ansätze für persönliche Angelegenheiten, welche nicht in der Taxordnung aufgeführt sind, bestimmt die Geschäftsleitung.

6. Rückerstattung bei Abwesenheit

Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheit.

Bei Abwesenheit (auch Spitalaufenthalt) reduziert sich ab dem 1. Tag die Tagestaxe um Fr. 30.— (Essenkosten).

Pflege- und Betreuungskosten werden bei Abwesenheit (auch Spitalaufenthalt) am Aus- und Eintrittstag berechnet, sonst fallen sie weg.

Bei regelmässiger Abmeldung von Mahlzeiten während eines ganzen Kalendermonats erfolgt eine Reduktion pro

Morgenessen um Fr. 5.—
Mittagessen um Fr. 15.—
Abendessen um Fr. 10.—

Anhang 2:
Gastaufenthalt; Akut- oder Übergangspflege

Die Tagestaxe von Fr. 220.-- für einen Gastaufenthalt umfasst die Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung (siehe Details Anhang 1).

Der Pflegekosten-Eigenanteil beträgt Fr. 21.60/Tag.

Für die Akut-/ Übergangspflege (maximale Dauer 14 Tage) wird eine Tagestaxe von Fr. 220.-- für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung berechnet (siehe Details Anhang 1).

Die Pflegekosten werden den Leistungsbezügern nicht in Rechnung gestellt.

Anhang 3:
Tageszentrum Eile mit Weile

Für externe Besucherinnen und Besucher unseres Tageszentrums Eile mit Weile bieten wir Beschäftigung in Verbindung mit Rehabilitation an.

Die Tagestaxe von Fr. 120.—umfasst folgende Leistungen:

  • Mittagessen (Tagesmenus) inkl. Kaffee oder Tee

  • Betreuung in den Pausen und beim Mittagessen

  • Betreuung und Unterstützung in den Ateliers

  • Teilnahme an Freizeitangeboten des Hauses

  • O&M (Orientierung und Mobilität) im Bereich Eile mit Weile

  • LPF (Lebenspraktische Fähigkeiten) im Bereich Eile mit Weile

Für die Halbtagestaxe inkl. Mittagessen (siehe oben) berechnen wir Fr. 70.--, ohne Mittagessen Fr. 50.--. Sie beinhaltet im Weiteren die oben angeführten Leistungen.

Der Stundenansatz von Fr. 95.-- (40 min.) für Rehabilitation beinhaltet folgende Leistungen:

  • Gezielter und geplanter Rehabilitationsunterricht durch unsere TrainerInnen für O&M und LPF

  • Gerontopsychologische Beratung

  • Unterricht in LV (Low Vision)

Anhang 4:
Mobile – Begleitetes Wohnen

1. Unterkunft und Verpflegung

Die Tagestaxe beträgt Fr. 95.--und enthält folgende Leistungen:

  • Unterkunft in möbiliertem Einzelzimmer (kann auf Wunsch selbst eingerichtet werden) mit Balkon

  • Bett mit Bettinhalt, Bettwäsche

  • Heizung, Kalt- und Warmwasser

  • Wohnanteil zur gemeinsamen Nutzung mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, ausgestattet mit:
    möblierter Küche, Wohn- und Esszimmer, Abstellraum, behindertengerechter, rollstuhlgängiger Nasszelle (Dusche/WC/Badewanne/Lavabo), Korridor und Garderobe, Kellerabteil

  • Periodische Grundreinigung aller gemeinsamen Räume

Bei Auszug/Umzug wird eine Pauschale von Fr. 100.-- für die Schlussreinigung in Rechnung gestellt.

Nicht eingeschlossen sind persönliche Auslagen für:

  • Mahlzeiten und Getränke

  • Versicherungen

  • Gebühren TV/Radio-Anschluss

  • Stromkosten inkl. Waschküchenbenutzung

  • Abonnementsgebühren für Telefon/Internet-Anschluss, Gesprächsgebühren und Internetbenützung

2. Leistungsangebot

Blinden- und sehbehindertenspezifische Begleitung, Unterstützung und Anleitung in folgenden Bereichen:

  • Psychosoziale Unterstützung in jedem Lebensbereich

  • Rehabilitationsunterricht in LPF (lebenspraktischen Fähigkeiten), O&M (Orientierung und Mobilität) und LV (Low Vision)

  • Übungsmöglichkeit am sehbehindert- und blindenspezifisch ausgerüsteten BewohnerInnen-PC

  • Unterstützung im Bereich Ausbildung/Beruf/Arbeit/Beschäftigung

  • Freizeitgestaltung

  • Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten

  • Sachhilfe, Finanzplanung, Administration, Sozialversicherungen, Krankenkassen

  • Unterstützung im Bereich Wohnformen/Vernetzung und Aufbau von Hilfssystemen nach dem Austritt aus dem Mobile (Wohnmöglichkeiten, Wohnungssuche, Wohnungseinrichtung, Kontakte mit ambulanten Unterstützungsangeboten.