Taxordnung Stiftung Mühlehalde

(Gültig ab 1. März 2012)

Die Stiftung Mühlehalde bietet mit dem Wohnheim Mühlehalde eine Kombination von Pflege- und Behindertenheim für Menschen mit einer Sehbehinderung.

Das Angebot Tageszentrum «Eile mit Weile» steht externen oder internen, jungen wie auch älteren Personen zu Verfügung. Für externe Personen ist es kostenpflichtig.

Das «Mobile - Begleitetes Wohnen» in Oerlikon ist eine Wohnschule und bietet Personen im IV-Alter Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit.

Bei Personen, für die ausserkantonale IV-Stellen zuständig sind, ist die Tagestaxe von den jeweiligen Bestimmungen des Wohnsitzkantons abhängig.

Grundsätze für die Preisberechnung

  1. Die Preise sind – wenn nicht anders angegeben – Tagesansätze.
  2. Die Taxen bemessen sich nach den Betriebskosten.
    Ein Gewinn wird nicht erwirtschaftet.
  3. Eine Taxerhöhung wird vom Stiftungsrat beschlossen und unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist bekannt gemacht.
  4. Die Kosten für Pflege werden gemäss Pflegegesetz in der monatlichen Rechnung ausgewiesen (Anteile Bewohner/in, Krankenkassen, öffentliche Hand). Allfällige Pflegekosten werden auch für Personen mit IV-Rente abgerechnet. Die Eigenleistungen übersteigen Fr. 21.60/Tag nicht.
  5. Sehbehinderungsbedingte Therapie und Rehabilitation sind
    1. für Personen im AHV-Alter Pflegeleistungen und
    2. für Personen im IV-Alter Betreuungsleistungen

Anhänge 1 – 5: detaillierte Taxordnungen/Angebot ab 1.3.2012

Die vorliegende Taxordnung ersetzt die bisherige vom 1.1.2011.

Taxen

Daueraufenthalt im Wohnheim Mühlehalde

Für Personen mit einer Sehschädigung im IV- oder AHV-Alter (Pflegeheim oder Behindertenheim mit Pflegeangebot)

Tagestaxe Unterkunft und Verpflegung Fr. 135.00
Allgemeine Betreuung Wohnheim/Beschäftigung Fr. 27.00
Sehbehinderungsspezifische Betreuung Fr. 43.00
Pflegekosten-Eigenanteil (gerontagogische PflegeMühlehalde) Fr. 21.60

Gastaufenthalt und Akut- oder Übergangspflege

Gastaufenthalt (Unterkunft, Verpflegung und Betreuung) Fr. 220.00
Pflegekosten-Eigenanteil bei Gastaufenthalt Fr. 21.60
Akut- / Übergangspflege (Unterkunft, Verpflegung, Betreuung) Fr. 220.00
Pflege bei Akut- /Übergangspflege für Bewohner/in   -.--

Intensiv-Rehabilitation im Wohnheim Mühlehalde und/oder Mobile

Intensiv-Rehabilitation Fr. 300.00

Befähigungsaufenthalt Mobile

Begleitung in die Selbständigkeit

Wohnen und Befähigungsleistungen, ohne Essen Fr. 95.00

Tageszentrum Eile mit Weile, Beschäftigung, im Wohnheim Mühlehalde

Beschäftigung in Verbindung mit Rehabilitation

Ganztags, mit Mittagessen Fr. 120.00
Halbtags, mit/ohne Mittagessen Fr. 70.00/50.00
Einzelstunden Rehabilitation (40 min.) Fr. 95.00

Genehmigt durch den Stiftungsrat am 24.11.2011


Dies ist ein Auszug. Die vollständige Taxordnung finden Sie hier.

Die Taxordnung können Sie auch als PDF herunterladen