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30 Goldene Regeln
Die Titelüberschriften geben eine Übersicht. Die 30 Goldenen Regeln finden Sie hier.
Sprachliche Kommunikation
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Im Vorübergehen auf den Gängen, beim Eintreten in ein Zimmer, im Lift den eigenen Namen nennen.
Das «Wer bin ich?»-Spielchen unterlassen. - Beim Dazukommen oder Weggehen mitteilen, dass man jetzt da ist bzw. weggeht.
- Im Gespräch mit einer Bewohnerin sich nicht optisch ablenken lassen oder es dann mitteilen.
- Während eines Gespräches mit einer Bewohnerin nicht mit einer sehenden Person nonverbal kommunizieren.
- Sagen, wer sich nebenan, vis-à-vis oder überhaupt im Raum befindet.
- Das Wort «sehen» darf benutzt werden.
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Im Gespräch beschreiben, was man tut
(z.B. ein Taschentuch aufheben und wegwerfen, das Kissen wieder zurechtrücken).
Bewegen im Haus
- Nicht rennen (besondere Aufmerksamkeit im Treppenhaus, es könnten Menschen hinter einer Tür stehen, die man schwungvoll öffnet).
- Beim Führen den Ellenbogen anbieten, eventuell auf Wunsch sich einhängen lassen.
- Die sehbehinderte oder blinde Person nie im Raum stehen lassen, sondern bis zu einer Stelle geleiten, wo sie die Hand an den Handlauf, Wand, Stuhl etc. legen kann.
- Vor Treppen und Stufen kurz anhalten und sagen, ob es hinauf oder hinunter geht.
- Zum Absitzen die Hand an die Stuhllehne oder auf die Sitzfläche führen.
- Damit RollstuhlfahrerInnen nicht lautlos daherkommen, Glöcklein, Rätschen o.ä. montieren. Der grosse Essenswagen wird gezogen, nicht gestossen.
- Gemeinschaftsräume (u.a. in Bezug auf die Möblierung) so verlassen, wie sie angetroffen wurden. Möblierungsänderungen am Radio 100 mitteilen. Schalter und Briefkästen frei zugänglich lassen.
Unterstützung und Hilfe
- Hilfe anbieten (fragen, nicht aufdrängen).
- Türen, auch Schrank- und Balkontüren sowie Fenster ganz schliessen oder ganz offen halten. Kleine Schubladen (Fächli) vor dem Speisesaal immer ganz schliessen.
- Falls dies gewünscht wird, eine neue oder nicht mehr vertraute Umgebung erklären (nachfragen, ob/was gewünscht wird!) und zwar präzis: Farben, Formen, Materialien, Dimensionen.
- Im Zimmer, auf dem Nachttisch, beim Essen im Speisesaal auf dem Tisch nur Dinge verschieben wenn dies unbedingt nötig ist oder die Bewohnerin oder der Bewohner es wünscht. Jedenfalls darüber informieren.
- Geduld haben und die Bewohnerin, wenn möglich und gewünscht, selber machen lassen.
- Essen auf dem Teller nach der Uhr erklären .
- Taktvoll und diskret auf Flecken auf den Kleidern aufmerksam machen und Hilfe zum Säubern anbieten .
- BewohnerInnen und ihren Umgang mit der Sehbehinderung nicht miteinander vergleichen.
- Um die Privatsphäre zu wahren, vor dem Betreten der Zimmer anklopfen, die Aufforderung abwarten, beim Eintreten sofort den eigenen Namen nennen.
- Zuhören
- Behinderungsspezifische Wünsche im Zusammenhang mit der Sehbehinderung deuten, (z.B. bei Blendung darauf achten, dass die Lichtquelle im Rücken ist; Rolladen geschlossen lassen etc), allenfalls Fachkollegin fragen.
- Der sehbehinderten Person helfen, die Sinne zu benutzen, zu tasten, spüren, hören, riechen, schmecken.
- Führhunde nicht ablenken! Kein Schnalzen, Zurufen, Streicheln, Füttern!
Körperkontakt
- Person zuerst ansprechen, erst anschliessend unter Umständen anfassen.
- Körperkontakt als Information, nicht als Kosen gestalten.
- Art und Intensität des allfälligen Körperkontaktes der Bewohnerin überlassen, eigene Grenzen klar einhalten.
