30 Goldene Regeln

Die Titelüberschriften geben eine Übersicht. Die 30 Goldenen Regeln finden Sie hier.

 

Sprachliche Kommunikation

  1. Im Vorübergehen auf den Gängen, beim Eintreten in ein Zimmer, im Lift den eigenen Namen nennen.
    Das «Wer bin ich?»-Spielchen unterlassen.
  2. Beim Dazukommen oder Weggehen mitteilen, dass man jetzt da ist bzw. weggeht.
  3. Im Gespräch mit einer Bewohnerin sich nicht optisch ablenken lassen oder es dann mitteilen.
  4. Während eines Gespräches mit einer Bewohnerin nicht mit einer sehenden Person nonverbal kommunizieren.
  5. Sagen, wer sich nebenan, vis-à-vis oder überhaupt im Raum befindet.
  6. Das Wort «sehen» darf benutzt werden.
  7. Im Gespräch beschreiben, was man tut
    (z.B. ein Taschentuch aufheben und wegwerfen, das Kissen wieder zurechtrücken).

Bewegen im Haus

  1. Nicht rennen (besondere Aufmerksamkeit im Treppenhaus, es könnten Menschen hinter einer Tür stehen, die man schwungvoll öffnet).
  2. Beim Führen den Ellenbogen anbieten, eventuell auf Wunsch sich einhängen lassen.
  3. Die sehbehinderte oder blinde Person nie im Raum stehen lassen, sondern bis zu einer Stelle geleiten, wo sie die Hand an den Handlauf, Wand, Stuhl etc. legen kann.
  4. Vor Treppen und Stufen kurz anhalten und sagen, ob es hinauf oder hinunter geht.
  5. Zum Absitzen die Hand an die Stuhllehne oder auf die Sitzfläche führen.
  6. Damit RollstuhlfahrerInnen nicht lautlos daherkommen, Glöcklein, Rätschen o.ä. montieren. Der grosse Essenswagen wird gezogen, nicht gestossen.
  7. Gemeinschaftsräume (u.a. in Bezug auf die Möblierung) so verlassen, wie sie angetroffen wurden. Möblierungsänderungen am Radio 100 mitteilen. Schalter und Briefkästen frei zugänglich lassen.

Unterstützung und Hilfe

  1. Hilfe anbieten (fragen, nicht aufdrängen).
  2. Türen, auch Schrank- und Balkontüren sowie Fenster ganz schliessen oder ganz offen halten. Kleine Schubladen (Fächli) vor dem Speisesaal immer ganz schliessen.
  3. Falls dies gewünscht wird, eine neue oder nicht mehr vertraute Umgebung erklären (nachfragen, ob/was gewünscht wird!) und zwar präzis: Farben, Formen, Materialien, Dimensionen.
  4. Im Zimmer, auf dem Nachttisch, beim Essen im Speisesaal auf dem Tisch nur Dinge verschieben wenn dies unbedingt nötig ist oder die Bewohnerin oder der Bewohner es wünscht. Jedenfalls darüber informieren.
  5. Geduld haben und die Bewohnerin, wenn möglich und gewünscht, selber machen lassen.
  6. Essen auf dem Teller nach der Uhr erklären .
  7. Taktvoll und diskret auf Flecken auf den Kleidern aufmerksam machen und Hilfe zum Säubern anbieten .
  8. BewohnerInnen und ihren Umgang mit der Sehbehinderung nicht miteinander vergleichen.
  9. Um die Privatsphäre zu wahren, vor dem Betreten der Zimmer anklopfen, die Aufforderung abwarten, beim Eintreten sofort den eigenen Namen nennen.
  10. Zuhören
  11. Behinderungsspezifische Wünsche im Zusammenhang mit der Sehbehinderung deuten, (z.B. bei Blendung darauf achten, dass die Lichtquelle im Rücken ist; Rolladen geschlossen lassen etc), allenfalls Fachkollegin fragen.
  12. Der sehbehinderten Person helfen, die Sinne zu benutzen, zu tasten, spüren, hören, riechen, schmecken.
  13. Führhunde nicht ablenken! Kein Schnalzen, Zurufen, Streicheln, Füttern!

Körperkontakt

  1. Person zuerst ansprechen, erst anschliessend unter Umständen anfassen.
  2. Körperkontakt als Information, nicht als Kosen gestalten.
  3. Art und Intensität des allfälligen Körperkontaktes der Bewohnerin überlassen, eigene Grenzen klar einhalten.