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Aufenthaltszeit
Die Aufenthaltszeit ist individuell und richtet sich ausschliesslich nach den Bedürfnissen und Zielen der Bewohnerin oder des Bewohners.
«Mobile – Begleitetes Wohnen» kann als Sprungbrett in die eigene Wohnung dienen, was einen Aufenthalt von einigen Monaten bedeuten kann. Andere BewohnerInnen benötigen mehr Zeit für den Weg in die Selbständigkeit und wohnen mehrere Jahre im «Mobile – Begleitetes Wohnen». Mobile bietet auch Abklärungsaufenthalte ab einer Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten an.
Mobile bietet ab 2012 bei Bedarf Nachbegleitung im eigenen Wohnraum an.
Schnupperaufenthalt
Es besteht die Möglichkeit, «Mobile – Begleitetes Wohnen» im Rahmen eines Schnupperaufenthaltes näher kennenzulernen. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an für ein unverbindliches Gespräch.
